DIESER VERTRAG REGELT DEN KAUF UND DEN ERHALT DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN VON METAPACK DURCH DEN KUNDEN. BEGRIFFE, DIE GROẞGESCHRIEBEN SIND, HABEN DIE HIER FESTGELEGTEN BEDEUTUNGEN. DURCH DIE ANNAHME DIESES VERTRAGS, ENTWEDER DURCH (1) DAS ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS ZUR BESTÄTIGUNG DER ANNAHME ODER (2) DIE UNTERZEICHNUNG EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG („SOW“) ODER EINES BESTELLFORMULARS, DAS AUF DIESEN VERTRAG VERWEIST (IN BEIDEN FÄLLEN IST DAS JEWEILIGE DATUM DAS „WIRKSAMKEITSDATUM“), ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN. NIMMT DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG AKZEPTIERT, DIESEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AN, SO SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DIESE JURISTISCHE PERSON UND DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN; IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE“ AUF DIESE JURISTISCHE PERSON UND DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN. VERFÜGT DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG AKZEPTIERT, NICHT ÜBER DIESE BEFUGNIS ODER STIMMT SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZU, DARF SIE DIESEN VERTRAG NICHT AKZEPTIEREN UND DARF DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN NICHT IN ANSPRUCH NEHMEN.
Diese Version 2020.6 des Vertrags über professionelle Dienstleistungen wurde zuletzt am 15. Juni 2020 aktualisiert. Sie tritt zwischen dem Kunden und Metapack mit dem Datum der Annahme dieses Vertrags durch den Kunden in Kraft.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Affiliate“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei jede Einheit, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ (einschließlich der korrespondierenden Bedeutungen der Begriffe „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle“) den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung und die Richtlinien einer solchen Person zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.
„Agreement“ bezeichnet diesen Vertrag über professionelle Dienstleistungen zusammen mit sämtlichen Bestellformularen für professionelle Dienstleistungen oder Leistungsbeschreibungen (Statements of Work).
„Change Order“ bezeichnet jede Änderung einer SOW oder eines Bestellformulars, je nach Anwendbarkeit, wie im Abschnitt „Change Orders“ unten beschrieben. Change Orders gelten als durch Bezugnahme in die jeweilige SOW oder das jeweilige Bestellformular aufgenommen.
„Customer“, „You“ oder „Your“ bezeichnet im Fall einer Person, die diesen Vertrag in eigenem Namen annimmt, diese Person, oder im Fall einer Person, die diesen Vertrag im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person annimmt, das Unternehmen oder die andere juristische Person, für die diese Person diesen Vertrag annimmt, sowie die verbundenen Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die SOWs oder Bestellformulare für professionelle Dienstleistungen abgeschlossen haben.
„Deliverable“ bezeichnet ein unter einer SOW oder einem Bestellformular zu lieferndes Arbeitsergebnis.
„Metapack“ bezeichnet Auctane Limited, eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 03870530, mit eingetragenem Sitz in 4th Floor, 200 Grays Inn Road, London WC1X 8XZ, handelnd für sich und im Namen seiner verbundenen Unternehmen.
„Order Form“ bezeichnet ein Bestelldokument, das die hierunter bereitzustellenden professionellen Dienstleistungen spezifiziert und zwischen dem Kunden und Metapack oder einem ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen abgeschlossen wird, einschließlich sämtlicher Anhänge und Ergänzungen. Bestellformulare, die ganz oder teilweise diesem Vertrag unterliegen, müssen eine SOW beigefügt haben oder ausdrücklich erklären, dass das Bestellformular oder bestimmte darunter erbrachte professionelle Dienstleistungen diesem Vertrag unterliegen. Durch den Abschluss eines Bestellformulars hierunter erklärt sich ein verbundenes Unternehmen damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein, als wäre es eine ursprüngliche Vertragspartei. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Bestellformular werden alle unter einem Bestellformular erworbenen professionellen Dienstleistungen getrennt von den Services erworben, und alle hierin enthaltenen Verweise auf „Bestellformular“ gelten in keiner Weise für die Services, einschließlich – ohne Einschränkung – in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen und Kündigungsrechte im Zusammenhang mit den Services.
„Party“ bezeichnet Metapack oder den Kunden jeweils einzeln; „Parties“ bezeichnet Metapack und den Kunden gemeinsam.
„Professional Services“ bezeichnet Arbeiten, die von Metapack, seinen verbundenen Unternehmen oder deren jeweils zulässigen Subunternehmern im Rahmen einer SOW oder eines Bestellformulars erbracht werden, einschließlich der Bereitstellung etwaiger in einer solchen SOW oder einem solchen Bestellformular spezifizierter Deliverables.
„Services“ bezeichnet alle von Metapack (oder einem oder mehreren verbundenen Unternehmen von Metapack) dem Kunden im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung bereitgestellten Online-, webbasierten, Software- und API-Dienste.
„SOW“ bezeichnet eine Leistungsbeschreibung, die die hierunter bereitzustellenden professionellen Dienstleistungen beschreibt und zwischen dem Kunden und Metapack oder einem ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen abgeschlossen wird oder die in ein Bestellformular aufgenommen ist, das zwischen dem Kunden und Metapack oder einem ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen abgeschlossen wird. Ein verbundenes Unternehmen von Metapack, das eine SOW mit dem Kunden abschließt, gilt als „Metapack“ im Sinne dieses Vertrags. SOWs oder Bestellformulare gelten als durch Bezugnahme hierin aufgenommen.
„We“, „Us“ oder „Our“ bezeichnet Metapack wie hierin definiert.
2. PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN
2.1. Umfang der Professional Services.
Metapack erbringt für den Kunden die in der jeweiligen SOW oder im jeweiligen Bestellformular (je nach Anwendbarkeit) festgelegten Professional Services, vorbehaltlich der Zahlung sämtlicher anwendbarer Gebühren durch den Kunden gemäß dem Abschnitt „Fees, Invoicing and Taxes“ dieses Vertrags.
2.2. Verhältnis zu den Services.
Dieser Vertrag beschränkt sich auf Professional Services und begründet kein Recht zur Nutzung von Services. Jegliche Nutzung von Services durch den Kunden unterliegt einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Erwerb von Professional Services nicht von der Bereitstellung zukünftiger Service-Funktionalitäten oder -Features abhängig ist, außer den Deliverables gemäß den Bedingungen der jeweiligen SOW oder des jeweiligen Bestellformulars, und auch nicht von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Metapack zu zukünftigen Service-Funktionalitäten oder -Features.
3. MITWIRKUNG DES KUNDEN
3.1. Zusammenarbeit.
Der Kunde wird in angemessenem Umfang und nach Treu und Glauben mit Metapack bei der Erbringung der Professional Services zusammenarbeiten, insbesondere und ohne Einschränkung durch:
(a) Bereitstellung ausreichender Ressourcen und rechtzeitige Durchführung aller Aufgaben, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Metapack seine Verpflichtungen aus jeder SOW oder jedem Bestellformular erfüllen kann;
(b) rechtzeitige Lieferung sämtlicher vom Kunden zu erbringender Deliverables sowie sonstiger Verpflichtungen, die in jeder SOW oder jedem Bestellformular festgelegt sind;
(c) rechtzeitige Beantwortung von Anfragen von Metapack im Zusammenhang mit den Professional Services;
(d) Benennung eines internen Projektmanagers für jede SOW oder jedes Bestellformular als primären Ansprechpartner für Metapack;
(e) aktive Teilnahme an geplanten Projektbesprechungen;
(f) rechtzeitige und für Metapack kostenfreie Bereitstellung von Büroräumen, Telefon und sonstigen Einrichtungen, geeignet konfigurierter Computerhardware mit Internetzugang, Zugang zu geeigneten und sachkundigen Mitarbeitern und Beauftragten des Kunden sowie fortlaufenden administrativen Zugang zum Service-Konto des Kunden sowie Koordination von Vor-Ort-, Online- und Telefonbesprechungen, jeweils soweit dies von Metapack vernünftigerweise erforderlich ist; und
(g) vollständige, korrekte und rechtzeitige Informationen, Daten und Rückmeldungen, jeweils soweit dies von Metapack vernünftigerweise erforderlich ist.
3.2. Verzögerungen.
Jegliche Verzögerungen bei der Erbringung der Professional Services oder der Lieferung von Deliverables, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, können zu zusätzlichen anwendbaren Gebühren für den Ressourceneinsatz führen.
4. LIEFERUNG, ABNAHME UND ÄNDERUNGSAUFTRÄGE
4.1. Erbringung der Leistungen.
Metapack wird die Professional Services, einschließlich aller Deliverables, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag sowie den jeweils anwendbaren SOWs oder Bestellformularen erbringen.
4.2.
Die Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine zufriedenstellende Fertigstellung der Professional Services in rechtzeitiger und professioneller Weise zu erreichen, und werden jeweils einen Vertreter benennen, der die Schnittstelle bildet und die erfolgreiche Fertigstellung der Professional Services unterstützt.
4.3.
Metapack wird die Professional Services durch qualifizierte Mitarbeiter und/oder nicht angestellte Auftragnehmer von Metapack erbringen („Subunternehmer“ und zusammen mit den Mitarbeitern von Metapack die „Professional Services Personnel“). Sie erklären sich damit einverstanden, Metapack rechtzeitig und angemessen sowie kostenfrei die von Metapack vernünftigerweise angeforderte Unterstützung und sonstigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Erbringung der Professional Services zu ermöglichen, wie in Abschnitt 3.1 dieses Vertrags („Zusammenarbeit“) beschrieben. Metapack, einschließlich seiner Subunternehmer, haftet nicht für Mängel bei der Erbringung der Professional Services, soweit diese Mängel auf Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ihr Versäumnis, die hiernach erforderliche Zusammenarbeit zu leisten.
4.4.
Bei der Erbringung der Professional Services wird Metapack die Professional Services Personnel einsetzen, die Metapack nach eigenem Ermessen für erforderlich hält, um die Professional Services oder Teile davon zu erbringen. Sie können der Nutzung eines Subunternehmers durch Metapack widersprechen, indem Sie Ihren angemessenen Einwand gegenüber Metapack darlegen; in diesem Fall werden die Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um andere Professional Services Personnel zur Erbringung dieser Professional Services zu benennen. Metapack kann Professional Services Personnel im normalen Geschäftsgang ersetzen, bleibt jedoch für die Erbringung der Professional Services durch sämtliche Professional Services Personnel verantwortlich.
4.5.
Die Möglichkeit für Metapack Professional Services Personnel, vor Ort tätig zu werden (falls zutreffend), unterliegt der vorherigen Erlangung der erforderlichen Visa-Dokumente (falls erforderlich). Sollte es zu Verzögerungen bei der Beschaffung dieser Visa-Anforderungen kommen, kann sich der in einem Bestellformular oder einer SOW festgelegte Zeitplan entsprechend ändern.
4.6.
Metapack kontrolliert die Methode und Art der Durchführung sämtlicher Arbeiten, die für die Fertigstellung der Professional Services erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Aufsicht und Kontrolle über alle Professional Services Personnel, die Professional Services erbringen. Metapack wird eine ausreichende Anzahl qualifizierter Professional Services Personnel sowie geeignete Einrichtungen und sonstige Ressourcen vorhalten, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag gemäß dessen Bestimmungen zu erfüllen.
4.7.
Professional Services Personnel dürfen auf Ihr Produktionskonto zugreifen, um die Professional Services zu erbringen.
4.8. Abnahme.
Sofern in einer SOW oder einem Bestellformular nichts anderes vereinbart ist, wird Metapack bei Professional Services, die liefer- oder meilensteinbasiert sind, nach Lieferung aller Deliverables oder Abschluss aller in der SOW oder im Bestellformular aufgeführten Meilensteine eine schriftliche Mitteilung („Completion Notice“) an Sie übermitteln. Danach haben Sie fünf (5) Geschäftstage ab dem Datum der Completion Notice Zeit, Metapack schriftlich darüber zu informieren, welche Deliverables nicht geliefert wurden oder welche Meilensteine nicht erreicht wurden. Die SOW oder das Bestellformular gelten als abgeschlossen und die Deliverables als abgenommen bzw. die Meilensteine als erreicht, sofern nicht fristgerecht eine entsprechende schriftliche Mitteilung von Ihnen erfolgt oder Sie Deliverable-Materialien in einer Produktionsumgebung verwenden. Sofern Sie fristgerecht schriftlich mitteilen, dass Deliverables nicht geliefert oder Meilensteine nicht erreicht wurden, wird Metapack wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Können die Mängel nicht behoben werden, können Sie die entsprechende SOW kündigen, und Metapack erstattet Ihnen den Teil der Professional Services Fees (wie unten definiert), den Sie für den nicht vertragsgemäßen Teil der Professional Services gezahlt haben (oder, sofern die Professional Services Fees noch nicht gezahlt wurden, sind Sie von Ihrer Verpflichtung zur Zahlung für den nicht vertragsgemäßen Teil der Professional Services befreit). Zur Klarstellung: Eine Completion Notice ist für Professional Services auf Zeit- und Materialbasis nicht erforderlich.
4.9. Keine Auswirkung auf Gewährleistungsrechte.
Die Abnahme der Professional Services, einschließlich eines Deliverables, berührt nicht die Rechte oder Rechtsbehelfe des Kunden gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Warranty“.
4.10. Änderungsaufträge.
Änderungen an einer SOW oder einem Bestellformular bedürfen vor ihrer Umsetzung eines schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Change Orders. Solche Änderungen können beispielsweise Änderungen des Leistungsumfangs sowie entsprechende Änderungen der geschätzten Gebühren und des Zeitplans umfassen.
5. GEBÜHREN, RECHNUNGSSTELLUNG UND STEUERN
5.1. Gebühren.
Der Kunde zahlt Metapack für die Professional Services zu den in der jeweils anwendbaren SOW oder dem Bestellformular angegebenen Sätzen oder, falls in der SOW oder dem Bestellformular kein Satz angegeben ist, zu den zum Zeitpunkt der Ausführung der SOW oder des Bestellformulars geltenden Standardsätzen von Metapack („Professional Services Fees“). Die Professional Services werden entweder auf Zeit- und Materialbasis oder auf Festpreisbasis erbracht, wie in der SOW oder dem Bestellformular vorgesehen. Jeder in einer SOW auf Zeit- und Materialbasis angegebene Betrag stellt lediglich eine nach bestem Wissen erstellte Schätzung für die interne Budgetplanung des Kunden und die Ressourcenplanung von Metapack dar und ist keine Garantie dafür, dass die Arbeiten zu diesem Betrag abgeschlossen werden; der tatsächliche Betrag kann höher oder niedriger sein. Sollte sich abzeichnen, dass der geschätzte Betrag überschritten werden könnte, wird Metapack sich in angemessener Weise bemühen, Sie zu informieren und eine geänderte Schätzung bereitzustellen. Nach Erhalt einer solchen geänderten Schätzung werden Sie diese annehmen oder ablehnen. Sofern Sie die geänderte Schätzung nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Zustellung ablehnen, gilt sie als von Ihnen angenommen, und Sie haften für alle Professional Services Fees, die im Vertrauen auf diese geänderte Schätzung erbracht wurden. Jede von Ihnen angenommene geänderte Schätzung gilt als Change Order.
5.2. Nebenkosten.
Der Kunde erstattet Metapack angemessene Reise-, Reisezeit- und Auslagenkosten, die im Zusammenhang mit den Professional Services entstehen. Die Reisezeit wird mit 50 % des jeweils anwendbaren Tagessatzes berechnet. Sofern in der anwendbaren SOW oder im Bestellformular eine Schätzung der Nebenkosten angegeben ist, wird Metapack diese ohne die schriftliche Zustimmung des Kunden nicht überschreiten. Reise- und Auslagenabrechnungen erfolgen gemäß der Reise- und Spesenrichtlinie von Metapack. Metapack hält die behördlichen Richtlinien zur Spesenerstattung und -abrechnung ein. Zusätzliche Berichtspflichten, wie z. B. Kopien von Belegen oder detailliertere Berichte über das hinaus, was auf den Standardrechnungen von Metapack enthalten ist, sind ausgeschlossen.
5.3. Rechnungsstellung und Zahlung.
Gebühren für Aufträge auf Zeit- und Materialbasis werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt, sofern in der anwendbaren SOW oder im Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Gebühren für Festpreisaufträge werden im Voraus in der in der SOW oder im Bestellformular vorgesehenen Weise in Rechnung gestellt, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, und Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder elektronischem Zahlungsverkehr, einschließlich Überweisung, Scheck, Lastschrift, ACH oder BACS. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Metapack vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und Metapack über Änderungen dieser Daten zu informieren.
5.4. Überfällige Beträge.
Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts „Payment Disputes“ können, wenn ein in Rechnung gestellter Betrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht bei Metapack eingeht, ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsbehelfe von Metapack (a) auf diese Beträge Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes (je nachdem, welcher niedriger ist) erhoben werden und/oder (b) Metapack künftige Käufe von Professional Services von kürzeren Zahlungsfristen abhängig machen als in dem obigen Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ angegeben.
5.5. Aussetzung der Professional Services.
Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts „Payment Disputes“ kann Metapack, wenn ein vom Kunden geschuldeter Betrag aus diesem oder einem anderen Vertrag über Metapack Professional Services dreißig (30) Tage oder länger überfällig ist, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe die Erbringung der Professional Services aussetzen, bis diese Beträge vollständig beglichen sind.
5.6. Zahlungsstreitigkeiten.
Metapack wird seine Rechte aus den Abschnitten „Überfällige Beträge“ oder „Aussetzung der Professional Services“ nicht ausüben, wenn der Kunde die betreffenden Beträge angemessen und in gutem Glauben bestreitet und bei der Lösung der Streitigkeit gewissenhaft mitwirkt.
5.7. Steuern.
Die Professional Services Fees von Metapack enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben gleich welcher Art, einschließlich z. B. Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von irgendeiner Rechtsordnung erhoben werden (zusammen „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit seinen Käufen hierunter verbunden sind. Soweit Metapack gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde nach diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird Metapack dem Kunden diese in Rechnung stellen, und der Kunde wird diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde legt Metapack eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde. Zur Klarstellung: Metapack ist allein verantwortlich für Steuern, die aufgrund seines Einkommens, seines Eigentums und seiner Mitarbeiter gegen es erhoben werden.
5.8. Bestellaufträge.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jede Bezugnahme auf einen Bestellauftrag oder ein anderes Bestelldokument – mit Ausnahme einer Metapack-SOW oder eines Bestellformulars – in keiner Weise als Anerkennung oder Zustimmung zu Bedingungen eines solchen Bestellauftrags gilt und diesen Vertrag in keiner Weise ändert, ersetzt, außer Kraft setzt oder ergänzt. Die Bestimmungen dieses Vertrags stellen die ausschließliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar, und keine anderen Bedingungen sind für Metapack verbindlich oder haben sonstige Wirkung.
6. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN
6.1. Geistiges Eigentum des Kunden.
Der Kunde gewährt Metapack keinerlei Rechte an oder in Bezug auf das geistige Eigentum des Kunden, mit Ausnahme der Lizenzen, die erforderlich sind, damit Metapack seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann.
6.2. Vertrauliche Informationen.
Zwischen den Parteien behält jede Partei sämtliche Eigentumsrechte an und in Bezug auf ihre jeweiligen Vertraulichen Informationen.
6.3. Lizenz für Vertragsgegenstände.
Nach Zahlung der gemäß der jeweils anwendbaren SOW oder dem Bestellformular fälligen Gebühren gewährt Metapack dem Kunden eine weltweite, unbefristete, nicht-exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zum Kopieren, Pflegen, Nutzen und Ausführen (soweit anwendbar) ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke im Zusammenhang mit der Nutzung der Metapack Services von allem, was von Metapack für den Kunden im Rahmen dieses Vertrags entwickelt wurde, einschließlich der Deliverables („Vertragsgegenstände“). Metapack und der Kunde behalten jeweils sämtliche Rechte, Titel und Interessen an ihrem jeweiligen geistigen Eigentum, und Metapack behält alle Eigentumsrechte an den Vertragsgegenständen.
7. VERTRAULICHKEIT
7.1. Definition vertraulicher Informationen.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach Art der Informationen und den Umständen der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Zu den Vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieses Vertrags sowie alle SOWs oder Bestellformulare (einschließlich Preise) sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Strategien, Daten, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von einer solchen Partei offengelegt werden. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (i) ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
7.2. Schutz vertraulicher Informationen.
Die empfangende Partei wendet mindestens den gleichen Grad an Sorgfalt an, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art verwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), um (i) keine Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, außer wie hierin ausdrücklich gestattet; (ii) keine Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrags zu verwenden; und (iii) vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei den Zugang zu den Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf solche Mitarbeiter und Auftragnehmer von ihr und ihren verbundenen Unternehmen zu beschränken, die diesen Zugang für mit diesem Vertrag vereinbare Zwecke benötigen und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben, deren Schutz nicht wesentlich geringer ist als der hierin vorgesehene. Keine Partei wird die Bedingungen dieses Vertrags oder einer SOW oder eines Bestellformulars ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei gegenüber Dritten offenlegen, mit Ausnahme ihrer verbundenen Unternehmen, Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer; vorausgesetzt, dass eine Partei, die eine solche Offenlegung gegenüber ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern oder Wirtschaftsprüfern vornimmt, für die Einhaltung dieses Abschnitts „Vertraulichkeit“ durch diese weiterhin verantwortlich bleibt.
7.3. Gesetzlich erzwungene Offenlegung.
Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei in dem Umfang offenlegen, in dem sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab über die erzwungene Offenlegung (soweit rechtlich zulässig) und leistet auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wird die empfangende Partei gesetzlich gezwungen, die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und ficht die offenlegende Partei die Offenlegung nicht an, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und die Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu diesen Vertraulichen Informationen.
8. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
8.1. Zusicherungen.
Jede Partei sichert zu, dass sie diesen Vertrag wirksam abgeschlossen hat und die rechtliche Befugnis dazu besitzt.
8.2. Gewährleistung.
Metapack gewährleistet, dass die Professional Services in professioneller und fachgerechter Weise gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden. Bei jeder Verletzung der vorstehenden Gewährleistung besteht der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Metapack in der erneuten Erbringung der entsprechenden Professional Services. Ist Metapack nicht in der Lage, die Professional Services vertragsgemäß erneut zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, die an Metapack gezahlten Professional-Services-Gebühren für die mangelhaften Professional Services zurückzuerhalten. Der Kunde muss jeden Anspruch aus der vorstehenden Gewährleistung Metapack innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erbringung der betreffenden Professional Services schriftlich anzeigen, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
8.3. Haftungsausschluss.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, UND KEINE PARTEI GIBT IRGENDEINE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG AB, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG; JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG, IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG NACH GELTENDEM RECHT.
9. FREISTELLUNG
9.1. Freistellung durch Metapack.
Metapack wird den Kunden gegen jede Forderung, Klage, jeden Anspruch oder jedes Verfahren („Anspruch“) verteidigen, die bzw. der von einem Dritten gegen den Kunden erhoben wird und aus Tod, Körperverletzung oder Sachschäden an körperlichen Gegenständen entsteht, soweit diese durch das Professional-Services-Personal bei der Erbringung der Professional Services verursacht wurden, und wird den Kunden für alle Schäden, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die dem Kunden infolge eines solchen Anspruchs rechtskräftig auferlegt werden oder die vom Kunden im Rahmen eines von Metapack schriftlich genehmigten Vergleichs gezahlt werden, jeweils soweit diese durch das Professional-Services-Personal verursacht wurden, vorausgesetzt, dass der Kunde: (a) Metapack den Anspruch unverzüglich schriftlich anzeigt; (b) Metapack die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (mit der Maßgabe, dass Metapack keinen Anspruch vergleichen darf, sofern der Kunde nicht bedingungslos von sämtlicher Haftung freigestellt wird); und (c) Metapack jede angemessene Unterstützung auf Kosten von Metapack gewährt. Die vorstehenden Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, soweit ein Anspruch aus einer Verletzung dieses Vertrags oder der anwendbaren SOWs oder Order Forms durch den Kunden entsteht.
9.2. Gegenseitige Freistellung.
Jede Partei (der „Anbieter“) wird die andere Partei (den „Empfänger“) gegen jeden Anspruch verteidigen, der von einem Dritten gegen den Empfänger erhoben wird und der behauptet, dass Informationen, Designs, Spezifikationen, Anweisungen, Software, Daten oder Materialien, die der Anbieter im Rahmen dieses Vertrags bereitstellt („Material“), geistige Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen oder widerrechtlich nutzen, und wird den Empfänger von allen Schäden, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die dem Empfänger infolge eines solchen Anspruchs rechtskräftig auferlegt werden oder die vom Empfänger im Rahmen eines vom Anbieter schriftlich genehmigten Vergleichs gezahlt werden, vorausgesetzt, dass der Empfänger: (a) den Anbieter unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) dem Anbieter die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (mit der Maßgabe, dass der Anbieter keinen Anspruch vergleichen darf, sofern der Empfänger nicht bedingungslos von sämtlicher Haftung freigestellt wird); und (c) dem Anbieter jede angemessene Unterstützung auf Kosten des Anbieters gewährt. Der Anbieter haftet nicht für einen solchen Anspruch, soweit (i) dieser aus Spezifikationen oder anderem Material der anderen Partei entsteht oder (ii) der Anspruch auf der Nutzung einer ersetzten oder veränderten Version des Materials durch den Empfänger beruht, wenn die Verletzung oder widerrechtliche Nutzung durch die Verwendung einer nachfolgenden oder unveränderten Version des dem Empfänger bereitgestellten Materials hätte vermieden werden können.
Für den Fall, dass ein Teil oder das gesamte Material als rechtsverletzend oder widerrechtlich genutzt angesehen wird oder der Anbieter dies vernünftigerweise annimmt, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (A) das Material so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung oder widerrechtliche Nutzung mehr geltend gemacht wird, (B) eine Lizenz für die weitere Nutzung des Materials durch den Empfänger gemäß diesem Vertrag beschaffen oder (C) die Rückgabe des betroffenen Materials und aller diesbezüglichen Rechte vom Empfänger verlangen. Übt der Anbieter Option (C) aus, kann jede Partei das betreffende SOW oder Order Form mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich kündigen, sofern die Kündigung innerhalb von 30 Tagen nach Ausübung dieser Option erfolgt, vorbehaltlich des Abschnitts „Payment Upon Termination“ unten.
9.3. Ausschließlicher Rechtsbehelf.
Dieser Abschnitt „Freistellung“ stellt die alleinige Haftung der freistellenden Partei gegenüber der anderen Partei sowie den ausschließlichen Rechtsbehelf der freigestellten Partei gegen die andere Partei für jede Art von Anspruch dar, die in diesem Abschnitt beschrieben ist.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI ZUSAMMEN MIT ALLEN IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHT, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HIERUNTER FÜR DAS STATEMENT OF WORK ODER DAS ORDER FORM, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, GEZAHLT HABEN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, BESCHRÄNKT JEDOCH NICHT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS DEM ABSCHNITT „FEES AND PAYMENT“.
10.2. Ausschluss von Folgeschäden und ähnlichen Schäden.
IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR VERLORENE GEWINNE, EINNAHMEN, GOODWILL ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, MITTELBARE, DECKUNGS-, BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN EINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER WENN EIN RECHTSBEHELF ANDERWEITIG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT DIES GESETZLICH UNZULÄSSIG IST.
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
11.1. Laufzeit.
Dieser Vertrag tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und bleibt in Kraft, bis er gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird.
11.2. Kündigung aus Bequemlichkeit (ohne Grund).
Der Kunde kann ein einzelnes SOW oder Order Form aus beliebigem Grund mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich gegenüber Metapack kündigen. Der Kunde haftet für alle bis zum Kündigungsdatum angefallenen Gebühren und Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a) Aufwendungen, zu deren Zahlung Metapack vor Eingang der Kündigung verpflichtet wurde;
b) bei SOWs oder Order Forms auf Zeit- und Materialbasis bleibt die gesamte dem gekündigten SOW oder Order Form zugeordnete Ressourcenzeit bis zum Kündigungsdatum abrechenbar, es sei denn, Metapack kann die Ressourcen anderen abrechenbaren Projekten zuweisen; und
c) bei SOWs oder Order Forms auf Festpreisbasis den Anteil der Meilensteine, die begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden, wobei dieser Anteil auf einer prozentualen Fertigstellungsbasis berechnet wird.
Beispielsweise ist der Kunde verpflichtet, fünfzig Prozent (50 %) der entsprechenden Gebühr für den betreffenden Meilensteinzeitraum zu zahlen, wenn das Kündigungsdatum in der Mitte des jeweiligen Meilensteinzeitraums liegt. Ein Meilensteinzeitraum beginnt mit dem Abschluss des vorherigen Meilensteins und endet am Fälligkeitsdatum, wie im jeweiligen SOW oder Order Form angegeben.
11.3. Kündigung aus wichtigem Grund.
Jede Partei kann diesen Vertrag und/oder ein SOW oder Order Form aus wichtigem Grund kündigen:
(i) nach dreißig (30) Tagen schriftlicher Mitteilung an die andere Partei über eine wesentliche Vertragsverletzung, sofern diese nicht innerhalb dieser Frist behoben wird, oder
(ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines sonstigen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
11.4. Zahlung bei Kündigung.
Bei jeder Kündigung eines SOW oder Order Forms zahlt der Kunde gemäß dem Abschnitt „Invoicing and Payment“ alle bis zum Kündigungsdatum angefallenen und noch nicht bezahlten Gebühren und Aufwendungen (wobei die Professional Services Fees je nach Fall auf Zeit- und Materialbasis oder auf Prozent-Fertigstellungsbasis zu zahlen sind).
Kündigt der Kunde ein SOW oder Order Form aus wichtigem Grund und hat der Kunde Gebühren für noch nicht erhaltene Professional Services im Voraus bezahlt, erstattet Metapack diese vorausbezahlten Gebühren.
Kündigt Metapack ein SOW oder Order Form aus wichtigem Grund, sind im Voraus gezahlte Gebühren für Professional Services auf Festpreisbasis nicht erstattungsfähig, sofern im jeweiligen SOW oder Order Form nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
11.5. Fortgeltende Bestimmungen.
Die Abschnitte „Fees, Invoicing and Taxes“, „Proprietary Rights and Licenses“, „Confidentiality“, „Representations, Warranties, Exclusive Remedies and Disclaimers“, „Indemnification“, „Limitation of Liability“, „Term and Termination“ und „General“ gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags fort.
12. VERSICHERUNG
Jede Partei unterhält auf eigene Kosten während der Laufzeit dieses Vertrags einen ihrem jeweiligen Verpflichtungsumfang angemessenen Versicherungsschutz, einschließlich – soweit anwendbar – einer allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung, einer Berufshaftpflichtversicherung (Errors & Omissions), einer Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, einer Kfz-Versicherung sowie einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfall- bzw. Arbeitnehmerentschädigungsversicherung.
13. ALLGEMEINES
13.1. Einhaltung von Gesetzen.
Der Kunde hält alle Gesetze sowie staatlichen Vorschriften und Bestimmungen ein, die für ihn bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen und der Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag gelten.
13.2. Exportkontrolle.
Die Professionellen Dienstleistungen, einschließlich der von Metapack bereitgestellten Deliverables, sowie deren Derivate können Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterliegen. Jede Partei erklärt, dass sie auf keiner Sanktions- oder Ausschlussliste der US-Regierung aufgeführt ist. Keine Partei wird Deliverables oder Vertrauliche Informationen, die ihr hierunter bereitgestellt werden, in einem von den USA mit einem Embargo belegten Land oder einer Region (derzeit die Region Krim, Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) oder unter Verstoß gegen US-Exportgesetze oder staatliche Vorschriften nutzen oder darauf zugreifen.
13.3. Korruptionsbekämpfung.
Keine Partei hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der anderen Partei eine illegale oder unzulässige Bestechung, Rückvergütung, Zahlung, Gabe oder sonstige Zuwendung erhalten oder angeboten bekommen. Angemessene Geschenke und Bewirtungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verstoßen nicht gegen diese Bestimmung.
13.4. Gesamter Vertrag und Rangfolge.
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Metapack über die Erbringung und den Bezug der Professionellen Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, gleich ob schriftlich oder mündlich, zu diesem Vertragsgegenstand. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei unterzeichnet werden, gegen die sie geltend gemacht werden sollen. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen werden keine in Bestellungen des Kunden oder in sonstigen Bestelldokumenten enthaltenen Bedingungen Bestandteil dieses Vertrags; solche Bedingungen sind unwirksam. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das jeweilige SOW oder Order Form, (2) etwaige Anhänge, Anlagen oder Addenda zu diesem Vertrag und (3) der Haupttext dieses Vertrags.
13.5. Verhältnis der Parteien.
Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Dieser Vertrag begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Jede Partei ist allein für die Zahlung der Vergütung an ihre Mitarbeiter sowie für alle arbeitsbezogenen Steuern verantwortlich.
13.6. Keine Drittbegünstigten.
Es bestehen keine Rechte Dritter aus diesem Vertrag.
13.7. Verzicht.
Ein Unterlassen oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
13.8. Salvatorische Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig erklärt werden, gilt sie als nichtig, während die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam bleiben.
13.9. Abtretung.
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, die Abtretung erfolgt an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder eines Verkaufs von im Wesentlichen allen Vermögenswerten. Wird eine Partei von einem direkten Wettbewerber der anderen Partei übernommen oder unterliegt sie einer entsprechenden Kontrolländerung, kann die andere Partei diesen Vertrag kündigen. Als einziges Rechtsmittel bei unzulässiger Abtretung gilt die Kündigung dieses Vertrags. Dieser Vertrag bindet die Parteien sowie deren Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger.
13.10. Anwendbares Recht.
Hat der Kunde seinen rechtlichen Sitz außerhalb der USA, unterliegt dieser Vertrag dem Recht von England und Wales und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England. Hat der Kunde seinen rechtlichen Sitz in den USA, gilt das Recht des Bundesstaates Delaware. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren in Los Angeles County, Kalifornien, nach den Regeln von JAMS entschieden. Der Schiedsspruch ist bindend und vollstreckbar.
13.12. Mitteilungen.
Alle Mitteilungen von Metapack an den Kunden erfolgen schriftlich per Kurier, Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung an die angegebenen Kontaktdaten. Mitteilungen an Metapack sind an die genannten Adressen in London und Kalifornien zu richten. Mitteilungen gelten als zugestellt gemäß den in diesem Abschnitt genannten Fristen.