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1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Datenverantwortlicher“ (oder „Verantwortlicher“), „Datenverarbeiter“ (oder „Auftragsverarbeiter“), „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“,
„Verarbeitung“ und „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ sind gemäß der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzgebung (wie im Vertrag definiert) auszulegen.
„Daten von Kindern“ bezeichnet personenbezogene Daten in Bezug auf eine Person unter 18 Jahren.
„Personenbezogene Kundendaten“, „Servicedaten“ und „Unterauftragsverarbeiter“ haben die in Metapacks Master Subscription Agreement (dem „Vertrag“) festgelegte Bedeutung.
„Erweitertes EWR-Land“ bezeichnet ein Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich der EU), der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
„Personenbezogene Daten des erweiterten EWR“ bezeichnet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung des jeweils anwendbaren erweiterten EWR-Landes, deren Verarbeitung im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen der Datenschutzgesetzgebung dieses erweiterten EWR-Landes unterliegt.
„Sicherheitsverletzung“ bezeichnet jede versehentliche, unbefugte oder unrechtmäßige Zerstörung, jeden Verlust, jede Veränderung, jede Offenlegung oder jeden Zugriff auf personenbezogene Kundendaten.
„Sensible personenbezogene Daten“ bezeichnet die in Artikel 9 der DSGVO definierten Kategorien personenbezogener Daten sowie Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten.
„Standardvertragsklauseln“ bezeichnet die von der Europäischen Kommission mit Beschluss vom 4. Juni 2021 angenommenen Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, veröffentlicht unter der Dokumentnummer C(2021) 3972, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=en&uri=CELEX:32021D0914, in der jeweils geltenden Fassung.
Begriffe mit Großbuchstaben, die hierin verwendet, aber nicht definiert sind, haben die im Vertrag festgelegte Bedeutung.
2. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG
2.1 Der Kunde stellt sicher, dass er und alle weiteren Verantwortlichen für die personenbezogenen Kundendaten:
- ihre Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung erfüllt haben und weiterhin erfüllen, einschließlich der Sicherstellung, dass es für Metapack, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer fair und rechtmäßig ist, die Servicedaten zu verarbeiten;
- über alle erforderlichen und geeigneten Einwilligungen und Hinweise verfügen, damit Metapack die Servicedaten für die Dauer und zu den Zwecken des Vertrags rechtmäßig empfangen, übertragen, nutzen und verarbeiten darf.
2.2 Der Kunde garantiert, dass er und alle weiteren Verantwortlichen für die personenbezogenen Kundendaten Metapack nicht wissentlich Daten von Kindern oder sensible personenbezogene Daten übermitteln.
2.3 Der Kunde wird Metapack gegen sämtliche Ansprüche, Geldbußen (einschließlich behördlicher Geldbußen), Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Aufwendungen und Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) verteidigen, freistellen und schadlos halten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen entstehen.
2.4 Metapack wird bei der Erbringung der Services seine Datenschutz- und Informationssicherheitsrichtlinien in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Kundendaten einhalten, wie diese von Metapack nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden können.
3. VERARBEITUNG NACH ANWEISUNGEN DES KUNDEN
3.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen von Metapack aus dem Vertrag handelt Metapack ausschließlich gemäß den rechtmäßigen und dokumentierten Anweisungen des Kunden, wie sie in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung festgelegt sind oder dem Metapack von Zeit zu Zeit schriftlich zur Verfügung gestellt werden (vorbehaltlich des Rechts von Metapack, zusätzliche Beträge zu den dann geltenden Sätzen zu berechnen, sofern der Umfang der vereinbarten Services überschritten wird), es sei denn, Metapack ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet. Stützt sich Metapack auf eine gesetzliche Verpflichtung als Grundlage für die Verarbeitung, wird Metapack den Kunden vor Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verarbeitung informieren, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist.
3.2 Der Kunde weist Metapack hiermit an, die personenbezogenen Kundendaten zu verarbeiten:
- zur Erbringung der Services (und zu jedem dieser Zwecke darf Metapack diese personenbezogenen Kundendaten mit den vom Kunden jeweils benannten Beförderern sowie mit den Unterauftragsverarbeitern von Metapack teilen, soweit dies zur Erbringung der Services erforderlich ist);
- zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und Ausübung seiner Rechte aus dem Vertrag;
- soweit dies durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder eine staatliche oder behördliche Anordnung erforderlich ist; und
- bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Metapack die Services für den Kunden einstellt.
3.3 Der Kunde erkennt an, dass Metapack die Servicedaten gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeitet. Folglich haftet Metapack nicht für Ansprüche einer betroffenen Person, die aus einer Handlung oder Unterlassung von Metapack resultieren, soweit diese Handlung oder Unterlassung unmittelbar auf Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist.
3.4 Der Kunde erkennt an, dass die Services eine sichere Datenübertragung unterstützen. Soweit der Kunde sich dafür entscheidet, Daten über unsichere Methoden an oder von Metapack zu übertragen oder Metapack anweist, Daten an Beförderer zu übermitteln oder von diesen zu empfangen, die keine sichere Datenübertragung unterstützen, akzeptiert der Kunde die mit einer solchen Übertragung verbundenen Risiken. Metapack wird mit dem Kunden und den relevanten Beförderern zusammenarbeiten, um auf Anfrage die Migration der Datenübertragung auf sichere Methoden zu erleichtern.
3.5 Metapack wird den Kunden informieren, wenn es der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Kunden gegen die Datenschutzgesetzgebung verstößt, und ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ausführung der betreffenden Anweisungen auszusetzen, bis der Kunde diese schriftlich bestätigt.
4. VERPFLICHTUNGEN VON METAPACK
4.1 In Bezug auf alle personenbezogenen Kundendaten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeitet werden, wird Metapack:
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Kundendaten sowie vor versehentlicher, unbefugter oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Zugriff auf personenbezogene Kundendaten zu schützen;
- auf schriftliche Anfrage des Kunden den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen unterstützen, soweit dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung erforderlich ist;
- den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald Metapack von einer Sicherheitsverletzung in Bezug auf personenbezogene Kundendaten Kenntnis erlangt;
- auf schriftliche Anfrage des Kunden, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Metapack zur Verfügung stehenden Informationen, den Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO und der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsstellen unterstützen;
- auf schriftliche Anfrage des Kunden, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Metapack zur Verfügung stehenden Informationen, dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Kunde vernünftigerweise anfordert, um nachzuweisen, dass die in Artikel 28 der DSGVO festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Beauftragung von Auftragsverarbeitern erfüllt wurden;
- vollständige und genaue Aufzeichnungen über alle Verarbeitungsvorgänge unter seiner Verantwortung führen. Diese Aufzeichnungen enthalten die von der Datenschutzgesetzgebung geforderten Informationen. Metapack stellt diese Informationen dem Kunden und/oder jeder zuständigen Aufsichtsbehörde auf schriftliche Anfrage zur Verfügung;
- auf schriftliche Anfrage des Kunden dem Kunden und seinen jeweiligen Prüfern oder autorisierten Vertretern gestatten, während der Laufzeit des Vertrags während der Geschäftszeiten Audits oder Inspektionen bei Metapack durchzuführen, unter Einhaltung einer Frist von zehn (10) Geschäftstagen für die schriftliche Vorankündigung durch den Kunden. Zweck eines solchen Audits gemäß diesem Absatz ist die Überprüfung, dass Metapack personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dieser Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeitet. Der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse solcher Audits und Inspektionen als vertrauliche Informationen zu behandeln und sicherzustellen, dass seine Vertreter dies ebenfalls tun;
- auf schriftliche Anfrage des Kunden nach Beendigung der Erbringung der Services sämtliche personenbezogenen Kundendaten löschen oder an den Kunden zurückgeben, sofern nicht das anwendbare Recht eine längere Speicherung der personenbezogenen Kundendaten verlangt;
- sicherstellen, dass sämtliches Personal von Metapack, das Zugriff auf personenbezogene Kundendaten hat oder diese verarbeitet, einer verbindlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegt und eine angemessene Schulung zur Datenschutzgesetzgebung erhalten hat.
4.2 Metapack wird für die Beantwortung schriftlicher Anfragen des Kunden (wie oben in diesem Absatz dargelegt) grundsätzlich keine Gebühren erheben, behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen angemessene Gebühren auf Grundlage der administrativen Kosten für die Erbringung dieser Unterstützung zu berechnen, wenn die Bereitstellung dieser Unterstützung übermäßige Ressourcen erfordert oder in übermäßiger Häufigkeit erfolgt.
5. UNTERAUFTRAGSVERARBEITER UND DATENÜBERMITTLUNGEN
5.1 Der Kunde stimmt zu, dass Metapack die personenbezogenen Kundendaten an Drittanbieter als Unterauftragsverarbeiter zum Zweck der Erbringung der Services übertragen oder ihnen Zugriff darauf gewähren darf, sofern Metapack die Bestimmungen dieses Absatzes 5 einhält.
5.2 Metapack stellt sicher, dass sie mit ihren Unterauftragsverarbeitern schriftliche Vereinbarungen abschließt, die Bestimmungen enthalten, die inhaltlich denjenigen in Absatz 4 entsprechen und den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung genügen.
5.3 Metapack bleibt für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Anhangs durch ihre Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
5.4 Metapack kann jederzeit einen neuen Unterauftragsverarbeiter benennen, sofern dem Kunden mindestens zehn (10) Geschäftstage vorher eine Mitteilung erfolgt und der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht berechtigt widerspricht. Berechtigte Einwände müssen angemessene und dokumentierte Gründe im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung durch den Unterauftragsverarbeiter enthalten. Hält Metapack solche Einwände nach vernünftigem Ermessen für berechtigt, wird Metapack davon absehen, diesen Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten zu verwenden. In solchen Fällen kann Metapack wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine Änderung der Services anzubieten, um die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch den beanstandeten Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden.
5.5 Metapack ist im Vereinigten Königreich ansässig. Das Vereinigte Königreich gilt gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission als Land mit angemessenem Datenschutzniveau. Sowohl nach britischer als auch nach EU-Datenschutzgesetzgebung kann Metapack (als Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten des erweiterten EWR an Unterauftragsverarbeiter in Ländern übermitteln, die nicht als angemessen gelten („eingeschränkte Gerichtsbarkeiten“), indem sie mit diesen Unterauftragsverarbeitern eine vorgeschriebene Form von Standardvertragsklauseln abschließt.
5.6 Der Kunde stimmt zu, dass Metapack personenbezogene Daten des erweiterten EWR an eingeschränkte Gerichtsbarkeiten übermitteln darf, sofern Metapack vor einer solchen Übermittlung mit jedem in einer eingeschränkten Gerichtsbarkeit ansässigen Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung abschließt, in die die nach der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung erforderlichen Bestimmungen (z. B. die Standardvertragsklauseln) aufgenommen werden.
5.7 Sollte eine zuständige gerichtliche oder aufsichtsbehördliche Stelle feststellen, dass ein von den Parteien genutzter Datenübermittlungsmechanismus (einschließlich gemäß Absatz 5.6 oben) ungültig ist, oder verlangen, dass Übermittlungen personenbezogener Daten auf Grundlage dieses Mechanismus ausgesetzt werden, werden die Parteien zusammenarbeiten, um die Nutzung eines alternativen Übermittlungsmechanismus zu ermöglichen.
6. SONSTIGES
6.1 Im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen des Vertrags und dieser Datenverarbeitungsvereinbarung haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. Soweit in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geändert oder ergänzt wird, bleiben alle im Vertrag enthaltenen Bedingungen, Bestimmungen und Anforderungen in vollem Umfang in Kraft und gelten für diese Vereinbarung.
6.2 Metapack stellt dem Kunden Analysedaten in dem Umfang zur Verfügung, der zur Erbringung der Services erforderlich ist, einschließlich der Bereitstellung von Tracking-Informationen, Profiling und Analysen in Bezug auf die Sendungen des Kunden sowie sonstiger zwischen den Parteien vereinbarter Tätigkeiten. Metapack ist berechtigt, Analysedaten für interne Geschäftszwecke, anonymes Profiling, Benchmarking, Trendanalysen, branchenweite Analysen, die Analyse potenziell betrügerischer Kundenaktivitäten sowie zur Entwicklung und kommerziellen Verwertung von Produkten und Dienstleistungen für Dritte, die Analysedaten enthalten, einschließlich der im Rahmen der Services bereitgestellten Daten, zu speichern und zu verarbeiten. In all diesen Fällen werden Analysedaten nur in einer Form an Dritte weitergegeben, die es diesen nicht ermöglicht, betroffene Personen zu identifizieren. Der Kunde autorisiert und lizenziert Metapack hiermit unwiderruflich zur Nutzung der Analysedaten zu den oben genannten Zwecken, vorbehaltlich, dass diese Daten Dritten stets in anonymisierter und aggregierter Form zur Verfügung gestellt werden.
Im Sinne dieser Klausel bezeichnet „Analysedaten“ alle sendungsbezogenen Daten, die keine personenbezogenen Kundendaten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten zum Transport, zur Lagerung, zur Lieferung, zum Routing und zur Produktart der versendeten Artikel.
7. VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN
7.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Die personenbezogenen Kundendaten werden dem Metapack vom Kunden zur Verfügung gestellt und gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeitet, um Metapack die Erbringung der Services zu ermöglichen.
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Vertrags, sofern vom Kunden nichts anderes angewiesen wird.
Metapack bewahrt die Servicedaten der Endnutzer für 90 Tage ab dem Datum der Fertigstellung der Services in Bezug auf diese Daten auf, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Art und Zweck der Verarbeitung
Metapack verarbeitet personenbezogene Daten des Personals des Kunden, um:
- den Zugang zu Metapack-Services bereitzustellen, z. B. Konten im Metapack-Kundenportal und den Zugang zum Metapack-Supportteam;
- dem Kunden relevante Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitzustellen;
- die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags zu verwalten.
Metapack verarbeitet personenbezogene Daten der Endnutzer des Kunden, um:
- die Bedingungen des Vertrags mit dem Kunden durch Erbringung der Services zu erfüllen;
- auf Anweisung des Kunden die Übermittlung dieser Daten an Beförderer zu erleichtern, mit denen der Kunde in einer vertraglichen Beziehung steht, um die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber seinen Endnutzern zu erfüllen;
- die Übermittlung von Tracking- und Lieferdaten von diesen Beförderern an den Kunden zu erleichtern.
7.3 Kategorien betroffener Personen
Die verarbeiteten personenbezogenen Kundendaten beziehen sich auf folgende Kategorien betroffener Personen:
(1) Endnutzer des Kunden (d. h. Mitglieder der Öffentlichkeit, die beim Kunden eine Bestellung aufgeben); und
(2) Personal des Kunden (einschließlich Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Auftragnehmer).
7.4 Arten personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Kundendaten werden Metapack vom Kunden zur Verfügung gestellt und je nach ausgewählten Services können Teile davon, die Lieferungen betreffen, von den Beförderern des Kunden bereitgestellt werden.
Es kann Unterschiede in den von einem bestimmten Kunden an Metapack bereitgestellten Daten geben, typischerweise werden jedoch folgende Kategorien verarbeitet:
Personenbezogene Daten des Personals des Kunden
Namen
(Geschäftliche) E-Mail-Adressen
(Geschäftliche) Telefonnummern
Benutzernamen und Passwörter
Berufsbezeichnungen
Weitere Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie auf der Metapack-Website, abrufbar unter:
https://www.metapack.com/legal/privacy-policy
Personenbezogene Daten der Endnutzer des Kunden
Namen
Lieferadressen
Telefonnummern
E-Mail-Adressen
Und optional, abhängig von der vom Kunden gewählten Konfiguration:
Geburtsdaten (z. B. zur Altersverifikation durch Beförderer bei altersbeschränkten Produkten)
Berufsbezeichnungen
Weitere personenbezogene Daten, die vom Kunden an Metapack übermittelt werden
Tracking- und Lieferdaten, die von Beförderern bereitgestellt werden, mit denen der Kunde in einer vertraglichen Beziehung steht. Der Kunde erkennt an, dass diese Daten vom Beförderer bereitgestellt werden und dieser die alleinige Kontrolle über Inhalt, Aktualität und Richtigkeit dieser Daten hat.
Der Kunde erkennt an, dass er die Kontrolle über den Inhalt der Servicedaten hat, die er mit Metapack teilt.
Der Kunde darf weder besondere Kategorien personenbezogener Daten noch Daten von Kindern wissentlich bereitstellen.